News
Februar 2012
Einkommensteuer | Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR
Die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR beruht auf einer wirksamen Rechtsgrundlage (Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.11.2011; veröffentlicht am 21.12.2011).
Gartenarbeiten als Handwerkerleistungen
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren sein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird (BHF-Urteil vom 23.07.2011, veröffentlicht am 13.12.2011).
Lohnsteuerabzug / Lohnsteuerermäßigung
Wegen technischen Problemen verzögert sich die Einführung der “elektronischen Lohnsteuerkarte” auf den 1. Januar 2013. Die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die besondere Bescheinigung über die lohnsteuerlichen Abzugsmerkmale für 2011 gilt deshalb mit allen Eintragungen bis zur Einführung weiterhin.
Arbeitnehmer müssen somit für 2012 keinen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt stellen, wenn die Lohnsteuerkarte 2010 oder die besondere Bescheinigung für 2011 bereits die entsprechenden Eintragungen enthällt.
Das Finanzamt hat in den vergangenen Wochen an die Steuerpflichtigen eine Übersicht über die lohnsteuerlichen Abzugsmerkmale verschickt. Diese sollten unbedingt sorgfältig geprüft werden, da die Merkmale der Arbeitgeber ab 2013 für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen heranzieht. Unter Angabe der Steuer-ID-Nummer und des Geburtstages können die Arbeitgeber dann im sog. ELStAM-Verfahren die Abzugsmerkmale online abrufen. Arbeitnehmer können die Übersicht auch ab 2012 bei einer neuen Beschäftigung dem Arbeitgeber als Nachweis über die lohnsteuerlichen Abzugsmerkmale vorlegen.
Kindergeld / Kinderfreibetrag
Kindergeld und Steuervergünstigungen (z.B. Kinder- und Ausbildungsfreibetrag, Abzug von Schulgeld) und sonstige Privilegien (z.B. Riester-Zulage) erhalten Steuerpflichtige für ihre volljährigen Kinder ab 2012 ohne Einkommensgrenze.
Die Förderung entfällt nicht mehr für das Kind in Berufsausbildung, dessen Einkünfte und Bezüge oberhalb von 8.004 Euro im Jahr liegen. Sofern jetzt in 2011 die Einkommensgrenze überschritten werden könnte, sollte das Kind Ausgaben vorziehen und Einnahmen auf 2012 aufschieben.
Im Rahmen dieser Umstellung werden Kinder über 18 nur noch bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung begünstigt. Insoweit müssen Eltern und Arbeitgeber beachten, dass ein beschäftigtes volljähriges Kind ab 2012 einer schädlichen Erwerbstätigkeit nachgehen kann und damit die Förderung entfällt. Erlaubt ist aber eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis.
Der nach dem Ende der Wehrpflicht und des Zivildienstes zum 1.7.2011 eingeführte Bundesfreiwilligendienst wird berücksichtigt. Für die Dauer des Wehr- bzw. Zivildienstes wurde zuvor kein Kindergeld bewilligt, die Zeit wurde nur bei der Ausbildung an das 25. Lebensjahr drangehängt.
Kinderbetreuungskosten
Ab 2012 fallen die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen (Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung) weg. Damit können ab sofort auch Eltern, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist, Aufwendungen für die Betreuung ihrer Kinder als Sonderausgaben (2/3 der Kosten) geltend machen, max. bis zum 14. Lebensjahr. Dies ist bis einschl. 2011 nur bei Kindern zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr möglich.
Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht
Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird bereits ab dem Jahr 2011 auf insgesamt 1.000 Euro erhöht.
Der Einfachheit halber hat man die Lohnsteuerberechnung so geändert, dass den Arbeitnehmern der volle neue Pauschbetrag bei der Abrechnung für Dezember 2011 gewährt wird. Am Lohnsteuerabzug für die Monate Januar bis November 2011 ändert sich nichts.
Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig
Mit zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof am 21.07.2011 entschieden, dass der Solidaritätszuschlag bis 2007 verfassungsmäßig war.
Auch nach einer Laufzeit von bis dahin 13 Jahren diene er noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der Wiederherstellung der deutschen Einheit. Zu einem dauerhaften Instrument der Steuerumverteilung dürfe der Solidaritätszuschlag allerdings nicht werden. Die Ergänzungsabgabe würde deshalb dann verfassungswidrig werden, wenn der mit der Einführung verfolgte Zweck erreicht sei und die Abgabe nicht wegen eines anderen Zwecks fortgeführt werden solle, sondern zur Deckung einer dauerhaften Finanzierungslücke.
Das Ende von ELENA!
Das ELENA-Verfahren wurde zum 3.12.2011 beendet. Arbeitgeber müssen nun keine Meldungen mehr abgeben. Die Zentrale Speicherstelle muss nun alle in den lezten zwei Jahren gesammelten Daten löschen.
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) – Doppelte Abschlüsse notwendig
Jetzt gilt´s: Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen, sind die neuen Regeln des BilMoG anzuwenden. Für die meisten Mittelständler bedeutet dies, dass künftig eine Handels- und eine Steuerbilanz zu erstellen ist, denn die beiden Bilanzen driften durch das neue Bilanzrecht immer weiter auseinander.
Dies zeigt sich insbesondere bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen. Hier weicht die handelsrechtliche Bewertung besonders stark von der steuerrechtlichen Bewertung ab. Mit der Bewertung nach dem BilMoG erhöht sich der Wert der Rückstellungen in der Handelsbilanz für die meisten Unternehmen deutlich. Der durch die Reform verursachte Zusatzaufwand kann jedoch auf einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren verteilt werden. Zudem kann das verpfändete Vermögen zur Erfüllung der Pensionsrückstellung jetzt mit der zugehörigen Rückstellung in der Handelsbilanz saldiert werden.
Eine Verbesserung durch das BilMoG ist die Möglichkeit, selbst geschaffene, immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren. So kann jetzt z.B. die Aktivseite der Handelsbilanz um eigene Entwicklungen ergänzt werden, während in der Steuerbilanz alles beim Alten bleibt. Dies führt zu einer Stärkung der Eigenkapitalbasis. Für Gewinne aus der Aktivierung gibt es bei Kapitalgesellschaften jedoch eine Ausschüttungssperre. Zudem werden Banken dieses zusätzliche Eigenkapital bei der Kreditvergabe wohl nicht berücksichtigen.
Das BilMoG führt aber auch zu höheren Kosten für die Ausarbeitung des Jahresabschlusses: Während für die meisten Mittelständler bisher eine sog. Einheitsbilanz genügte, sind jetzt zwei Bilanzen zu erstellen. Sind Pensionsrückstellungen zu bewerten, müssen künftig zwei Gutachten angefordert und bezahlt werden, während bisher ein Gutachten für die Einheitsbilanz genügte.
Soweit möglich werden wir aber auch weiterhin für unsere Mandanten Einheitsbilanzen erstellen, nämlich dann, wenn die Handelsbilanz gegenüber der Steuerbilanz keine Abweichung zeigt. Dies dürfte generell dann der Fall sein, wenn keine Pensionszusagen bestehen.
Das BilMoG eröffnet vielfältige Möglichkeiten, die wir gerne mit Ihnen zusammen ausarbeiten und diskutieren werden. Sprechen sie uns an, wir stehen Ihnen sehr gerne zu ihrer Verfügung.
Zinsen auf Einkommensteuererstattungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen nicht zu versteuern sind (BFH-Urteil vom 15.06.2010; veröffentlicht am 8.09.2010).
Der Gesetzgeber reagierte jedoch sofort und ergänzte insoweit § 20 EStG. Diese Änderung trat am 14.12.2010 in Kraft.
Zwischenzeitlich liegt bereits wieder ein Revisionsverfahren beim BFH vor (Az. VIII R 1/11). Unter Hinweis auf diesen Musterprozeß können betroffene Bescheide durch Einspruch und Antrag auf Ruhen des Verfahrens offen gehalten werden.
Rentenbeiträge | Verfassungsbeschwerden gegen verweigerten Werbungskostenabzug
Um zu erreichen, dass die eingezahlten Rentenbeiträge steuerlich als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt werden, haben die vor dem Bundesfinanzhof unterlegenen Kläger nunmehr das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Verfassungsbeschwerden tragen die Aktenzeichen 2 BvR 288/10, 2 BvR 290/10 und 2 BvR 289/10.
